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Anpfiff: Das Bundesgericht zum Hitlergruss

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Das Bundesgericht und die Justiz fühlen sich offenbar von den Politikern, der Regierung und den Meinungsmachern bedrängt, neue Ansichten und Trends in der Bevölkerung in der Rechtsprechung und der Durchsetzung des gesetzten Rechts zu berücksichtigen. Das ist nicht neu und ist auch in anderen Demokratien, in denen die Teilung der Gewalten vorgeschrieben ist, zu beobachten. Die Frage ist, wie stark die Justiz diesem Druck Rechnung trägt oder sich dagegen wehrt und die Unabhängigkeit bewahrt (auch wenn die Richter wegen letzterer Haltung von der Regierung entlassen werden, wie z.B. in der Türkei). Nach der kürzlich publizierten Studie der Anti-Defamation League, dass ein Viertel (25%) der Weltbevölkerung antisemitische Vorurteile hat, könnte man sich tatsächlich auf beachtlich breiten und sicheren Grund wähnen, um einen Hitlergruss in „privatem“ Rahmen (auf dem Rütli?) zu gestatten. Und das bei (noch) geltendem Antirassismusgesetz! Oder wollte man der Motion von Gregor Rutz und der Bundeshausfraktion der SVP zur Abschaffung des Artikels das Wasser abgraben mit dem Argument: „Schaut her was man alles unter Art.261 StGB trotzdem machen darf!“? Das wäre ein falsches Zeichen, denn die Justiz sollte sich ebenso wenig in die Arbeit der Exekutive und Legislative einmischen wie diese in die Justiz!


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