
Am 17.Dezember berief das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten EDA unter Bundespräsident Didier Burkhalter die Signatarstaaten der Vierten Genfer Konvention, um die Situation in Gaza (ist nicht Israel!), Westjordanland und Ost-Jerusalem zu diskutieren.
Der Schweiz fehlt dazu jegliche rechtlich fundierte Legitimation, denn es gibt keine Regelungen, Vorschriften oder Vereinbarungen, die ein solches Vorgehen rechtfertigen würden. In der Erklärungsnot spricht man oft von „Gewohnheitsrecht“. Leider kann man hier nur eine Gewohnheit ausmachen, die nämlich, dass wenn es gegen Israel (Antizionismus) und/oder gegen die Juden (Antisemitismus) geht, die schweizerische Regierung, insbesondere die Bundesverwaltung und die Beamten des EDA, ihre sonst so hochgehaltene Neutralität aufgeben und voreingenommen und einseitig reagieren. Das ist nichts Neues, das war schon immer so. Man verfolge als Beispiel das Verhalten des Internationalen Roten Kreuzes: Auch der sonst so ausgeglichene Diplomat Peter Mauer kann hier nicht den einäugigen Betrachtungsweisen widerstehen oder gar sein Parteibuch zuhinterst ins Regal stellen. Der momentan bequemste Weg ist nicht immer der längerfristig erfolgreichste!